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Beste Interpretation des Werks einer Komponistin

Clara Schumann und Fanny Hensel-Mendelssohn werden gerne genannt, wenn belegt werden soll, dass es schon immer erfolgreiche Komponistinnen gegeben hat. Es ist jedoch unbestritten, dass es in der Geschichte Frauen ungleich schwerer hatten, sich mit eigenen Werken zu profilieren. Mit dem Sonderpreis sollen Werke von Komponistinnen mehr ins Rampenlicht gerückt werden. Zu welcher Zeit die ausgewählten Komponistinnen gelebt haben, ist gleichgültig. Werke der Gegenwart (außer eigenen Kompositionen) sind ebenso willkommen wie Werke vergangener Jahrhunderte.

Erforderliche Literatur

Von einer Komponistin unserer oder vergangener Zeit geschriebenes vollständiges Werk.

Kompositionen von Teilnehmerinnen sind ausschließlich in der Kategorie „Beste Interpretation eines eigenen Werks“ zugelassen.

 

Voraussetzung

Teilnahme am Bundeswettbewerb 2012

 

Qualifikation für WESPE

Ein 1., 2. oder 3. Preis im Bundeswettbewerb 2012*

 

Einladung zur Teilnahme

Juni 2012

 

Wertungsprogramm WESPE

Das zu WESPE angemeldete Werk muss nicht Bestandteil des Wertungsprogramms am Bundeswettbewerb gewesen sein.

Grundsätzlich sind auch Werke mit längerer Spieldauer zugelassen, wenn sie vollständig vorbereitet werden. Sollte das Werk länger als 10 Minuten dauern, entscheidet die WESPE-Jury, welche Teile vorzutragen sind.

5 – 10 Minuten

 

* “Jugend musiziert“ muss sich eine Auswahl vorbehalten, falls die Zahl der Anmeldungen die Kapazitäten überschreitet. Sie würde gegebenenfalls auf der Grundlage der Ergebnisse beim Bundeswettbewerb erfolgen. Erwachsene Begleiter sind nicht zugelassen.

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