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Beste Interpretation eines zeitgenössischen Werks

Die seit vielen Jahren bekannte „Sonderwertung Z“ wird sich künftig mit Werken der neuen Epoche „f“ beschäftigen. Gemeint ist Neue Musik ab ca. 1950: Kompositionen, die in mindestens einer musikalischen Eigenschaft (beispielsweise tonal, thematisch, motivisch, metrisch, formal, spiel- oder gesangstechnisch oder in der Notation) von der Tradition deutlich abweichen.

Qualifikation

Voraussetzung ist, dass das Vorspielprogramm im Bundeswettbewerb ein Werk der Epoche „f“ (Neue Musik ab 1950) enthält. Wenn die Bewertung der Jury entsprechend hoch ausfällt, erhaltet Ihr Ende Mai die Einladung zur Teilnahme an der Sonderwertung von der Bundesgeschäftstelle. Am „Wochenende der Sonderpreise“ erwartet die Jury das Werk aus dem Bundeswettbewerb . Gerne kann es – falls im Bundeswettbewerb nur teilweise gespielt – in der Sonderwertung bis zur Maximalspielzeit von 10 Minuten ergänzt werden.

Termin

Wochenende der Sonderpreise, 19.-21. September 2008, Freiburg

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