Kommentare zu den Wertungskategorien
Wie wird die Altersgruppe ermittelt?
Ausschlaggebend für die Zuordnung in eine Altersgruppe ist das Geburtsdatum. Bei der Ensemblewertung können die Spielpartner*innen verschiedenen Altersgruppen angehören. Ausschlaggebend für die Zuordnung in eine Altersgruppe ist das Durchschnittsalter, das nach den genauen Geburtsdaten der Teilnehmer*innen errechnet wird. Begleiter*innen der Solo- und Ensemblewertung sind dabei nicht zu berücksichtigen.
Eine Excel-Tabelle zur Berechnung der Altersgruppe: Download als xls. (Bitte zunächst auf dem eigenen Rechner speichern und von der Festplatte aus öffnen.)
Dieses Modul dient jedoch nur als Hilfsmittel zur Altersgruppenberechnung. Ob die errechnete Altersgruppe für die entsprechende Kategorie zugelassen ist, muss anhand der Ausschreibungsbedingungen von den Teilnehmenden überprüft werden.
Was ist mit der empfohlenen „Vielfalt hinsichtlich langsamer und schneller Teile“ gemeint?
Das Wettbewerbsprogramm sollte hinsichtlich langsamer und schneller Teile vielfältig gestaltet sein.
Was ist ein „Teil“? Es ist eine längere Musikstrecke; einige wenige Takte, eine bloße Überleitung, genügen dafür nicht. Zwar heißt dies nicht, dass er vom Rest des Werks durch Pausen getrennt sein muss: Es gibt viele Musikstücke, bei denen ein schneller Teil bruchlos („attacca“) in einen langsamen übergeht – und dennoch ist der langsame Teil so individuell und gehaltvoll, dass an seiner Alleinstellung nicht zu zweifeln ist.
Die Hauptsache ist, dass er sich merklich von dem „Davor“ oder „Danach“ unterscheidet und ein in sich abgerundetes, eigenständiges Gebilde darstellt. Als „langsam“ gelten Teile oder Sätze mit Tempobezeichnungen wie „Adagio“, „Largo“ oder auch „Andante“. Dabei geht es nicht nur um das Tempo, sondern auch um den ruhigen Charakter: Er soll der Spielerin oder dem Spieler Gelegenheit geben, Tonqualität, Fähigkeit zu kantablem Spiel sowie persönlichen Ausdruck unter Beweis zu stellen.
Pop-Kategorien: Was ist der Unterschied zwischen Komposition, Improvisation und Solo?
Vor dem Hintergrund, dass in der populären Musik Autor*in und Interpret*in oft ein und dieselbe Person sein können, bieten die Pop-Kategorien (Gesang, Gitarre, Bass, Drum-Set) folgende Möglichkeiten, Kreativität und Fantasie einzubringen:
- In den Altersgruppen IV bis VI (Gesang IV - VII) muss mindestens einer der Titel ein eigenes Werk (Komposition) oder eine Improvisation sein.
- Mit „Komposition“ ist ein Titel in einer in der populären Musik üblichen Formen (z. B. die 32-taktige Liedform (AABA), oder das 12-taktige Blues-Schema) gemeint, dessen Melodie und Text von den Teilnehmer*innen stammen.
- Im Gegensatz zum „Solo“, das in der Regel nur ein kurzes (instrumentales) Zwischenspiel in einem Popsong darstellt, ist mit „Improvisation“ das ausführliche musikalische Fantasieren über ein Thema gemeint, das in einer melodischen, rhythmischen oder harmonischen Grundform vorgegeben ist.
Häufig gestellte Fragen zum Wettbewerbsprogramm
Entspricht mein Programm den Wettbewerbsregeln?
Die Einhaltung der Wettbewerbsregeln liegt in deiner Verantwortung. Dies wird in der Teilnahmeanmeldung von den Teilnehmenden selbst bzw. von einer erziehungsberechtigten Person bestätigt. ("Die Teilnahmebedingungen und die Entscheidungen derJury werden anerkannt.") DIe Regelkonformität unterliegt auf jeder Wettbewerbsebene einer eigenen Prüfung. Die Tatsache, dass zum Beispiel die Einbeziehung eines bestimmten Werks im Regionalwettbewerb nicht beanstandet wurde, bedeutet nicht zwangsläufig, dass dieses auch auf der nächst höheren Wettbewerbsebene zugelassen wird. Es besteht die Möglichkeit, vor Anmeldung sein Programm bei der Bundesgeschäftsstelle Jugend musiziert überprüfen zu lassen.
Kann ein gesamtes Solokonzert im Programm gespielt werden?
Wenn die Forderung nach mehreren Epochen erfüllt wird und die Vorspielzeit nicht überschritten wird: Ja.
Zu welcher Stilepoche gehört mein Wettbewerbsbeitrag?
In vielen Fällen kann die Zuordnung eines Werkes zu einer der sechs Stilepochen nicht allein nach Entstehungsjahr oder allgemeiner Zugehörigkeit der Komponistin oder des Komponisten zu einer Zeitepoche beantwortet werden. Vielmehr ist oft eine Sachentscheidung nach der beim speziellen Werk angewandten Kompositionstechnik erforderlich. So können z. B. viele Werke der Söhne Johann Sebastian Bachs in ihrer auf dem Basso continuo aufbauenden Kompositionsweise noch der Epoche „b“ („Barock“) zugeordnet werden, andere Werke derselben Komponisten weisen aber viel mehr Eigenarten der „klassischen“ Epoche „c“ auf und müssen als solche angesehen werden.
Welche Werke sind mit Epochenbezeichnung "f" gemeint?
Gemeint sind Kompositionen ab 1910, die in mindestens einer musikalischen Eigenschaft (beispielsweise tonal, thematisch, motivisch, metrisch, formal, spiel- oder gesangstechnisch oder in der Notation) von der Tradition deutlich abweichen.
Muss ich auswendig singen oder spielen?
Nein. Auswendigspiel wird nicht gefordert und auch nicht gesondert bewertet, Ausnahmen regeln die jeweiligen Kategorieanforderungen. Natürlich kann Auswendigspiel die Freiheit des künstlerischen Vortrages unterstützen. Bitte besprich diese Frage mit der Lehrkraft. Wer sich ohne Noten unsicher fühlt, sollte keinesfalls darauf verzichten.
Wie schwer müssen die Vorspielstücke sein?
Genauso schwer oder leicht, dass sie gut zu bewältigen sind. In der Regel gilt: lieber etwas leichter und hervorragend als schwer und mühsam.
Darf ich mein Programm zwischen den Wettbewerben ändern?
Ja, allerdings muss der Veranstalter der nächsten Wettbewerbsebene (also der Landesausschuss für den Landeswettbewerb oder die Bundesgeschäftsstelle in Bonn für den Bundeswettbewerb) rechtzeitig schriftlich und vollständig darüber informiert werden. Die Fristen stehen im Ausschreibungstext unter Punkt VI.6.
Wo bekomme ich Notenkataloge?
Um Lehrkräfte und interessierte Jugendliche bei der Suche nach geeigneter Spielliteratur zu unterstützen, stellt Jugend musiziert Literatur-Empfehlungslisten zur Verfügung (nähere Infos hier). Die Werke in diesen Listen wurden in Zusammenarbeit mit der Bundesakademie für musikalische Jugendbildung Trossingen, dem Verband deutscher Musikschulen (VdM) und weiteren Fachverbänden erstellt und sind nach Musikepochen ausgewiesen.
Darf ich aus kopierten Noten vorspielen?
Aufgrund des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) ist die Verwendung von Kopien geschützter Werke/geschützter Ausgaben verboten. Ausgenommen sind Kopien, über deren Verwendung es Vereinbarungen mit der VG Musikedition gibt.
Dürfen bei Jugend musiziert Noten von IMSLP und anderen Plattformern aus dem Internet benutzt werden?
Auf diese Frage gibt es keine allgemeingültige Antwort, aber für die Achtung des Urheberrechts bist immer du selbst bzw. deine Eltern verantwortlich. Jugend musiziert darf für die Benutzung von Noten im Wettbewerb keine „Erlaubnis erteilen“. Grundsätzlich sollte man bei Noten von Internetplattformen skeptisch sein. Vor allem, wenn:
- Noten dort kostenfrei oder auffallend günstig erhältlich sind,
- die Urheber*innen noch nicht seit 70 Jahren verstorben sind,
- die 25-jährige Schutzfrist von wissenschaftlichen Ausgaben noch nicht abgelaufen ist,
- oder unklar ist, von wem die Noten herausgegeben und hochgeladen wurden.
Wichtig ist dabei auch, dass als Urheber*innen nicht nur die Komponist*innen selbst gelten, sondern z. B. auch Bearbeiter*innen und Textdichter*innen. Unter dem folgenden Link findest du außerdem ein Tutorial des Musikinformationszentrums: https://miz.org/de/tutorials/noten-vervielfaeltigen-bearbeiten-veroeffentlichen-und-verbreiten
Welche Instrumente/welche Technik muss ich selbst mitbringen?
Für Kirchenorgeln und max. zwei Flügel / Klaviere sorgt die Wettbewerbsleitung. Alle anderen Instrumente (also z. B. Harfe, Cembalo, Kontrabass, Schlagzeug oder Verstärker, ebenso elektronisches Equipment) müssen mitgebracht werden.
Alle Fragen zum Equipment müssen unbedingt vorab mit der Wettbewerbsleitung abgestimmt werden. Es empfiehlt sich deshalb eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Veranstalter des Wettbewerbes. An zahlreichen Orten ist beispielsweise ein Cembalo vorhanden und darf auch benutzt werden. Hier ist unbedingt die Stimmung vorher abzuklären! Auch Perkussionsinstrumente können manchmal gestellt werden.
Dürfen Bearbeitungen gespielt werden?
Grundsätzlich ist Originalliteratur erwünscht. Wenn bei einzelnen Instrumenten oder Besetzungen die geforderte Epochenvielfalt mangels Kompositionen nicht erreicht werden kann, dürfen auch geeignete Bearbeitungen in das Programm aufgenommen werden. Ausnahmen regeln die jeweiligen Kategorieanforderungen.
Häufig gestellte Fragen zur Instrumentalbegleitung
Darf ich zwischen den Wettbewerbsebenen meine Instrumentalbegleitung wechseln?
Ja. Denn in Kategorien mit Instrumentalbegleitung können alle Solistinnen und Solisten bzw. Gesangsensembles ihre Begleitpartner*innen auf jeder Wettbewerbsebene frei wählen. Allerdings ist von Jugend musiziert erwünscht, dass die musikalische Partnerschaft – möglichst mit jugendlichen Begleitpartnerinnen oder Begleitpartnern – für alle Wettbewerbsebenen angelegt ist. Fristen für den Wechsel einer Begleitpartnerin oder eines Begleitpartners: siehe Teilnahmebedingungen VI.6.
Darf ich als Instrumentalbegleiter*in auf der nächsten Wettbewerbsebene teilnehmen, auch wenn ich vorher weniger als 23 Punkte erreicht habe oder gar nicht teilgenommen habe?
Ja. Instrumentalpartner*innen können grundsätzlich auf allen Wettbewerbsebenen teilnehmen und einsteigen. Natürlich müssen die Spielpartner*innen weitergeleitete Teilnehmer*innen sein.
Habe ich als Instrumentalbegleiter*in einen Anspruch auf eine Teilnahme auf der nächsthöheren Ebene, wenn ich beim Regional- bzw. Landeswettbewerb 23 Punkte oder mehr erreicht habe?
Leider nein. Deshalb können wir Dir auf Deiner Urkunde auch keine „Berechtigung zur Teilnahme“ an der nächsthöheren Wettbewerbsebene zuerkennen. Wenn aber Deine Solistin oder Dein Solist eine „Berechtigung zur Teilnahme“ an der nächsthöheren Wettbewerbsebene erhalten hat, kann sie oder er Dich als Instrumentalbegleiter*in mitnehmen.
Dürfen andere als die angegebenen Instrumente begleiten?
Nein. Lediglich die in der Ausschreibung genannten Instrumente dürfen gespielt werden.
Dürfen Loops verwendet werden?
Ja. Die Verwendung von Loops ist erlaubt. Das gilt auch für den Fall, dass die/der Teilnehmende diese vorab eingespielt hat.
Häufig gestellte Fragen zum Wettbewerb
Wer wählt die Jurorinnen und Juroren aus?
Die Jurys werden von den veranstaltenden Ausschüssen (Regional-, Landesausschuss oder Projektbeirat) zusammengestellt, zum Teil auf der Basis von Vorschlägen aus den Fachverbänden.
Inwiefern darf mich meine Lehrkraft während der Wertung unterstützen?
Jugend musiziert ermöglicht jungen Musikerinnen und Musikern, ihre Interpretation mit anderen zu vergleichen, sich künstlerisch darzustellen und eigenverantwortlich zu bewähren. In diesem Sinn bereiten sich die Teilnehmer*innen gemeinsam mit ihrer Lehrkraft auf den Wettbewerb vor. Ein „Coaching“ durch die Lehrkraft während der Wertung steht diesen Zielen jedoch entgegen und ist daher unerwünscht.
Die Instrumentalbegleitung durch die eigene Lehrkraft ist dagegen zugelassen.
Kann ich meine Teilnahme an Jugend musiziert als Besondere Lernleistung (BLL) werten lassen?
Die Teilnahme an Jugend musiziert kann als Besondere Lernleistung im Abitur gewertet werden. Die Handhabung in den jeweiligen Bundesländern ist unterschiedlich. Wir empfehlen, sich an die Schulen, Landesausschüsse und gegebenenfalls an die Kultusministerien der jeweiligen Länder zu wenden.
Ich kann aus unabweisbaren Gründen an dem für mich zuständigen Wettbewerbsort nicht teilnehmen. Was ist zu tun, damit ich woanders als Gast auftreten kann?
Den gastgebenden Regionalwettbewerb darfst Du Dir selbst nicht aussuchen, aber Du hast die Möglichkeit so vorzugehen:
- Du meldest Dich in der Region Deines Wohnorts an (nicht an einem anderen Ort, von dem Du evtl. weißt, dass der Wettbewerb dort an einem für Dich geeigneten Tag stattfindet).
- Danach setzt Du Dich zeitnah mit Deinem Regionalwettbewerb in Verbindung (Kontaktdaten hier), um Dein Terminproblem zu erläutern. Welche Art von Verhinderung hier akzeptiert wird, das kannst Du in der Ausschreibung unter VI.4. (Verhinderung) nachlesen.
- Dein Regionalwettbewerb wird das prüfen und sich mit Kolleginnen und Kollegen anderer Regionen beraten, ob Du dort auftreten kannst.
- Wenn eine passende Region gefunden ist, wirst Du informiert, wann und wo Dein Vorspiel stattfindet. Achtung: Die gastgebende Region kann auch in einem anderen Bundesland liegen!
- Wo / Wie Dein Ergebnis veröffentlicht wird, wo / wie Du Deine Urkunde erhältst und wie im Falle einer Zuerkennung von Sach- oder Geldpreisen verfahren wird, hängt von der Absprache der beteiligten Regionalausschüsse ab, über die Du ebenfalls informiert wirst.
Bei entsprechender Qualifikation nimmst Du grundsätzlich an demjenigen Landeswettbewerb des Bundeslandes teil, in dem Dein Wohnort liegt. Das gilt auch, wenn Du in der Region eines anderen Bundeslandes zu Gast warst.
Falls Du nicht an dem Landeswettbewerb Deines Hauptwohnsitzes teilnehmen kannst, entspricht die Vorgehensweise sinngemäß den obigen Schritten.