Jugend musiziert
ist einer der gesamtstaatlich geförderten Schüler- und Jugendwettbewerbe. Er ist im Kinder- und Jugendplan der Bundesregierung verankert und von der Kultusministerkonferenz anerkannt. Damit gehört Jugend musiziert zu den Einrichtungen, für die die Länder und der Bund am 14.9.1984 eine gemeinsame Erklärung zur Förderung bundesweiter Wettbewerbe im Bildungswesen abgegeben haben. Bund, Länder, Gebietskörperschaften, Kommunen und Fachverbände laden gemeinschaftlich zur Teilnahme ein.
Trägerschaft
Träger des Bundeswettbewerbs ist der Deutsche Musikrat mit seiner gemeinnützigen Projektgesellschaft mbH, Träger der Landeswettbewerbe sind die Landesausschüsse Jugend musiziert, die in der Regel bei den Landesmusikräten angesiedelt sind. Die rund 160 Regionalwettbewerbe werden zum überwiegenden Teil von kommunalen Musikschulen unterstützt und durchgeführt.
Förderung
Der Bundeswettbewerb wird durch Mittel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, sowie der jeweils gastgebenden Bundesländer und Kommunen ermöglicht. Private Sponsoren, allen voran die Sparkassen-Finanzgruppe als Hauptförderer, tragen wesentlich zur Durchführung bei. Darüber hinaus sichert das Jugendministerium auch die Finanzierung der Bundesgeschäftsstelle. Analog zu dieser Initialförderung auf Bundesebene folgt die Finanzierung auf Länder- und Regionalebene der gleichen Partnerschaft aus Öffentlicher Hand (Länder, Kreise, Kommunen) und privaten Sponsoren, in erster Linie der Sparkassen-Finanzgruppe.
Ausschreibung
Für die inhaltliche Gestaltung des Wettbewerbs hat der Deutsche Musikrat einen Beirat eingesetzt. In ihm sind die wichtigsten an der Durchführung der Wettbewerbe beteiligten Institutionen vertreten: Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland, Bundesverband Musikunterricht, Bundesmusikverband Chor & Orchester, Deutscher Tonkünstlerverband, Jeunesses Musicales Deutschland, Verband deutscher Musikschulen. Ähnlich setzen sich unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten die Landes- und Regionalausschüsse zusammen.