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FAQ

Antworten finden

Häufig gestellte Fragen

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen zu den Wertungskategorien, dem Wettbewerbsprogramm, zur Instrumentalbegleitung und zum Wettbewerb allgemein. Bei Fragen zum Regional- oder Landeswettbewerb ist der entsprechende Regional- oder Landesausschuss Ansprechpartner. Bei Fragen darüber hinaus, zum Bundeswettbewerb und seinen Anschlussförderungen hilft das Projektbüro gerne weiter.

Häufig gestellte Fragen zur Online-Anmeldung

  • Entwurf: Die Anmeldung ist noch als Entwurf gespeichert. Um an Jugend musiziert teilzunehmen, muss die Anmeldung abgesendet werden.
  • In Prüfung: Mit Absenden der Anmeldung gilt diese als abgeschlossen und die Teilnehmenden sind angemeldet. Der Status ändert sich von „Entwurf“ auf „In Prüfung“. Das Organisationsteam der jeweiligen Wettbewerbsebene prüft nun in allen Anmeldungen, ob die Programme der Ausschreibung entsprechen. Je nach Größe des Wettbewerbs und nach der Zahl der Anmeldungen kann das ein paar Tage dauern.
  • In Bearbeitung: Die Anmeldung wurde bereits einmal erfolgreich abgesendet (Status: In Prüfung) und es werden nachträglich Änderungen durch Teilnehmende vorgenommen. Bitte abschließend nochmal absenden.
  • Geprüft und zugelassen: Das Programm wurde durch den Regional- bzw. Landesausschuss oder die Bundesebene geprüft und kann so bei der kommenden Wettbewerbsrunde vorgetragen werden.
  • Korrektur durch Teilnehmende: Das Orgateam deines Wettbewerbs hat Fragen zu deiner Anmeldung und bittet dich um Korrektur. Du wirst per Mail darüber informiert. Nach deiner Korrektur kannst du diese durch erneutes Absenden der Anmeldung abschließen.
  • Korrektur durch Organisation: Kleinere Korrekturen nimmt die Wettbewerbsorganisation auch selbst vor. In diesem Fall siehst du das im Status. Du musst dir aber keine Gedanken machen. Kleine Änderungen sind durchaus normal, z.B. bei Tippfehlern, falscher Epochenzuordnung, um Werktitel in eine einheitliche Schreibweise zu bringen o.ä.

Die DMR-ID ist das persönliche Konto, das mit der eigenen E-Mail-Adresse und einem selbst gewählten Passwort erstellt wird.

Über den Button Anmelden oben rechts auf der Seite gelangt man zur Erstellung des Kontos. Es gibt drei Möglichkeiten für die Registrierung von Teilnehmenden:

  • Volljährige Jugendliche erstellen sich einen eigenen Account. Es ist keine Zustimmung der Eltern notwendig.
  • Minderjährige Teilnehmende mit eigener E-Mail-Adresse können sich einen eigenen Account erstellen und sich selbst anmelden. Hierfür wird die Zustimmung der Erziehungsberechtigen benötigt. Das Konto wird mit dem Geburtsdatum und der E-Email-Adresse des Kindes erstellt. Zusätzlich wird die E-Mail-Adresse einer erziehungsberechtigten Person zur Bestätigung im ersten Schritt benötigt.
  • Minderjährige Teilnehmende ohne eigene E-Mail-Adresse können durch die Erziehungsberechtigten verwaltet werden. Hierfür erstellen sich Eltern einen eigenen Account mit dem eigenen Geburtsdatum und ihrer E-Mail-Adresse. Anschließend können über "Kind hinzufügen" (am oberen Bildschirmrand unter "Person")  Kinder dem Konto hinzugefügt werden. Im Elternaccount können die Wettbewerbsanmeldungen für die Teilnahme in mehreren Kategorien und für mehrere Kinder verwaltet werden. Bitte beachten Sie, dass dies nur für Kinder gilt, für die Sie erziehungsberechtigt sind und die Zustimmung zur Teilnahme und den Teilnahmebedingungen erteilen dürfen.

Als Hilfestellung stellen wir zusätzlich verschiedene Online-Tutorials zur Registrierung und zur Online-Anmeldung bereit. Hier wird der Registrierungs- und Anmeldeprozess Schritt für Schritt erklärt.

Für Kinder, die noch keine eigene E-Mail-Adresse haben, gibt es die Möglichkeit, sie über den Account der Eltern anzumelden. Hierfür erstellen Sie sich eine DMR-ID mit Ihren Daten (Name, Mailadresse, Geburtsdatum) und fügen über die Funktion "Kind hinzufügen" Ihr Kind zu Ihrem Konto hinzu. Sie können nun im Namen Ihres Kindes Anmeldungen tätigen. Im Elternaccount können die Wettbewerbsanmeldungen für die Teilnahme in mehreren Kategorien und für mehrere Kinder verwaltet werden. Bitte beachten Sie, dass dies nur für Kinder gilt, für die Sie erziehungsberechtigt sind und die Zustimmung zur Teilnahme und den Teilnahmebedingungen erteilen dürfen.

Zu den Möglichkeiten der Kontoerstellung für Minderjährige finden stellen wir Video-Tutorials als Hilfestellung bereit.

Das DMR-ID-Konto kann im Bereich „Meine Daten“ selbständig gelöscht werden.

Nein, diese Möglichkeit besteht nicht mehr. Durch die Erstellung der DMR ID und der Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen bei der Registrierung oder durch die Erlaubnis, dass das minderjährige Kind sich selbst einen Account erstellen darf, geben die Eltern ihr Einverständnis zur Teilnahme an Jugend musiziert. Dieser Vorgang ersetzt die frühere Unterschrift auf den Papierformularen und ist daher zwingend notwendig.

Selbstverständlich können Sie als Lehrkraft die Anmeldung gemeinsam mit Ihren Schüler:innen ausfüllen. Da die Anmeldung nicht an ein bestimmtes Endgerät gebunden ist, funktioniert dies z.B. auch auf dem Smartphone. Zur Vorbereitung der Anmeldedaten steht eine Ausfüllhilfe für die Anmeldung in einer Solo-Kategorie oder als Ensemble zur Verfügung.

Ja, unbedingt! Dies gilt sowohl für jugendliche Begleiter:innen, die gewertet werden, als auch für erwachsene Begleiter:innen. Nur so kann sichergestellt werden, dass es keine Überschneidungen gibt, wenn eine Person in mehreren Wertungen begleitet.

Bitte deine Begleitung, sich ebenfalls zu registrieren. Mittels des im Anmeldeprozess zur Verfügung gestellten Einladungscodes kann sich dein:e Begleiter:in ganz einfach deiner Wertung hinzufügen. Um den Anmeldeprozess zu erleichtern, findet man hier ein Online Tutorial, das die Anmeldung Schritt für Schritt vorstellt.

Alle Mitwirkenden in Wertungsspielen müssen der Anmeldung hinzugefügt werden und benötigen daher eine eigene DMR-ID. Dies ist wichtig, da auf diesem Weg den Teilnahme- und Datenschutzbestimmungen zugestimmt wird.

Begleiter:innen erhalten von "ihren" Teilnehmenden einen Einladungscode. Mit diesem können sie sich ganz leicht der Anmeldung hinzufügen. Wenn alle Daten vollständig sind, kann die Anmeldung abgesendet werden.

Bei Ensembles beginnt eine Person mit der Erstellung der Anmeldung. Die weiteren Ensemblemitglieder werden über einen Einladungscode der Anmeldung hinzugefügt, die nun gemeinsam bearbeitet werden kann. Erst wenn alle Mitglieder der Anmeldung hinzugefügt wurden und alle Daten vollständig sind, wird die Anmeldung abgesendet.

Die Anmeldung kann in Solokategorien nur durch Solist:innen abgesendet werden. In Ensemblekategorien erfolgt das Absenden der Anmeldung duch das Mitglied, das den Anmeldeprozess begonnen und alle anderen Mitglieder eingeladen hat. Um den Anmeldeprozess zu erleichtern, findet man hier ein Online Tutorial, das die Anmeldung Schritt für Schritt vorstellt.

Ja, die Anmeldung kann auch nach dem Absenden noch bearbeitet werden. Wähle hierzu die Anmeldung aus, indem du auf das angemeldete Wertungsspiel klickst und wähle dann "Bearbeiten". Nun kannst du alle Anmeldeschritte nochmals durchgehen und Änderungen vornehmen. Bitte achte darauf, dass du die Anmeldung am Ende erneut absendest, damit die Änderungen an den Regionalausschuss übertragen werden!

Korrekturen sind möglich bis vier Wochen vor dem Termin deines Regionalwettbewerbs.

Ja, Begleiter:innen können auch nach dem Absenden noch hinzugefügt werden. Wähle hierzu die Anmeldung aus, indem du auf das angemeldete Wertungsspiel klickst und wähle dann "Bearbeiten". In der Zusammenfassung wird dir der Einladungscode angezeigt, den du an deine:n Begleiter:in schicken kannst. Bitte achte darauf, dass du die Anmeldung nach dem Hinzufügen der Begleitung erneut absendest, damit die Änderungen an den Regionalausschuss übertragen werden! Das Bearbeiten der Anmeldung ist nur möglich bis vier Wochen vor Beginn des Regionalwettbewerbs.

Es ist wichtig, dass die Begleiter:innen mit angemeldet werden, damit sie in der Zeitplanung berücksichtig werden können. Andernfalls kann es leicht zu Überschneidungen kommen, wenn eine Person mehrfach begleitet.

Häufig gestellte Fragen zu den Wertungskategorien

Ausschlaggebend für die Zuordnung in eine Altersgruppe ist das Geburtsdatum. Bei der Ensemblewertung können die Spielpartner:innen verschiedenen Altersgruppen angehören. Ausschlaggebend für die Zuordnung in eine Altersgruppe ist das Durchschnittsalter, das nach den genauen Geburtsdaten der Teilnehmenden errechnet wird. Begleiter:innen der Solo- und Ensemblewertung sind dabei nicht zu berücksichtigen.

Auf der Webseite von Jugend musiziert wird ein Altersgruppenrechner zur Verfügung gestellt. Dieses Modul dient jedoch nur als Hilfsmittel zur Altersgruppenberechnung. Ob die errechnete Altersgruppe für die entsprechende Kategorie zugelassen ist, muss anhand der Ausschreibungsbedingungen von den Teilnehmenden überprüft werden.

Das Wettbewerbsprogramm sollte hinsichtlich langsamer und schneller Teile vielfältig gestaltet sein.
Was ist ein „Teil“? Es ist eine längere Musikstrecke; einige wenige Takte, eine bloße Überleitung, genügen dafür nicht. Zwar heißt dies nicht, dass er vom Rest des Werks durch Pausen getrennt sein muss: Es gibt viele Musikstücke, bei denen ein schneller Teil bruchlos („attacca“) in einen langsamen übergeht – und dennoch ist der langsame Teil so individuell und gehaltvoll, dass an seiner Alleinstellung nicht zu zweifeln ist.
Die Hauptsache ist, dass er sich merklich von dem „Davor“ oder „Danach“ unterscheidet und ein in sich abgerundetes, eigenständiges Gebilde darstellt. Als „langsam“ gelten Teile oder Sätze mit Tempobezeichnungen wie „Adagio“, „Largo“ oder auch „Andante“. Dabei geht es nicht nur um das Tempo, sondern auch um  den ruhigen Charakter: Er soll der Spielerin  oder dem Spieler Gelegenheit geben, Tonqualität, Fähigkeit zu kantablem Spiel sowie persönlichen Ausdruck unter Beweis zu stellen.

Vor dem Hintergrund, dass in der populären Musik Autor:in und Interpret:in oft ein und dieselbe Person sein können, bieten die Pop-Kategorien (Gesang, Gitarre, Bass, Drum-Set) folgende Möglichkeiten, Kreativität und Fantasie einzubringen:

  • In den Altersgruppen IV bis VI (Gesang IV - VII) muss mindestens einer der Titel ein eigenes Werk (Komposition) oder eine Improvisation sein. 
  • Mit „Komposition“ ist ein Titel in einer in der populären Musik üblichen Formen (z. B. die 32-taktige Liedform (AABA), oder das 12-taktige Blues-Schema) gemeint, dessen Melodie und Text von den Teilnehmenden stammen. 
  • Im Gegensatz zum „Solo“, das in der Regel nur ein kurzes (instrumentales) Zwischenspiel in einem Popsong darstellt, ist mit „Improvisation“ das ausführliche musikalische Fantasieren über ein Thema gemeint, das in einer melodischen, rhythmischen oder harmonischen Grundform vorgegeben ist.

In der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg war das Theaterviertel am Broadway ein Schmelztiegel unterschiedlicher Nationalitäten, Kulturen, Hautfarben, Konfessionen und sozialer Schichten. Dadurch wurden die ersten Musicals in vielfältiger Weise beeinflusst: Swing und Jazz der Minstrel Shows, französische Revuen und Music-Hall-Konzerte, Theaterformen der britischen Einwandernden, wie das aus artistischen Nummern bestehende Vaudeville und die Burlesque, die Operette aus Paris und Wien und das Flair der Wild-West-Shows. Zum klassischen Operngesang gesellten sich neue Techniken.

Musicaldarsteller:innen haben sich daher in den letzten 100 Jahren zu Multitalenten entwickelt: Von einer einzigen Person werden alle Fähigkeiten eingefordert, über die in den drei klassischen Sparten des Theaters (Sprechtheater, Tanztheater / Ballett und Musiktheater) nur die Spezialist:innen verfügen müssen: Singen, Sprechen, Schauspielen, Tanzen – und zunehmend auch Akrobatik.

Die Jury in der Kategorie Musical beurteilt, wie überzeugend tänzerische, schauspielerische und sängerische Fähigkeiten eingesetzt werden, um dem Publikum eine eigene, glaubwürdige Geschichte zu erzählen. Hierzu einige Empfehlungen: 

  • Tanz: Im Genre Musical ist grundsätzlich jede Tanzrichtung erlaubt und willkommen, sie muss aber immer zu der erzählten Geschichte passen und sich ihr unterordnen. Klassisches Ballett, Jazz Dance, Modern Dance, Musicaldance, Contemporary Dance, Streetdance etc. und ihre Mischformen eignen sich hier deutlich besser als Paartänze wie Standard-, Latein- oder Discotänze.
  • Gesang: Der Gesang soll – wie auch der Tanz – zur jeweiligen Spielsituation passen. Alle Emotionen, die auf der Bühne präsentiert werden sollen, werden also auch über den Gesang vermittelt. Daher sollten Gesangstitel nach dem jeweiligen Entwicklungsstand der Stimme ausgesucht werden. Im Musical finden sich nahezu alle Musikstile, vom klassischen Musical bis hin zu Jazz, Rock, Pop, Schlager und auch Hip Hop, mit jeweils unterschiedlich ausgeprägten Gesangstechniken. Eine intensive Auseinandersetzung mit diesen Techniken, z. B. dem Belting, ist hierbei unumgänglich.
  • Schauspiel: Nicht nur Gestik und Mimik sind wichtig, sondern auch das Sprechen: Stimmlage, Sprechtempo, der Einsatz von Pausen sowie die Atmung sind Werkzeuge, mit denen Gefühle ausgedrückt werden können. Dabei muss die Textverständlichkeit immer gewährleistet sein.
  • Räumliche Nutzung der Bühne: Bedeutend ist auch der bewusste Umgang mit dem Bühnenraum. Welche Position nimmt man beim Singen und Sprechen ein? Ist dabei die Ausrichtung zum Publikum immer gewährleistet? Wie oft wird die Position gewechselt und auf welche Art und Weise? Allein durch das Spielen mit Nähe und Entfernung kann sich eine (gesungene, gesprochene, getanzte) Aussage grundlegend verändern.
  • Sprechtexte: Die Wahl des Sprechtextes / der Sprechtexte steht den Teilnehmenden frei. So ist z. B. auch eine Mischung aus eigenen und fremden Texten möglich.
  • Dramaturgischer Aufbau der Darbietung: Es steht den Teilnehmenden ebenfalls frei, in welcher Reihenfolge Schauspielszenen, Lieder oder Tänze in einer Szene angeordnet werden.
  • Mikrofon / Headset: Der Vortrag erfolgt im Gegensatz zum Pop-Gesang, wo es erwünscht ist, mit dem Mikrofon Effekte und Sounds zu kreieren, grundsätzlich ohne Mikrofon oder Headset. In großen Musical-Theatern werden Stimmen zwar durch Headsets verstärkt, bei den Wertungsspielen von Jugend musiziert ist das jedoch nicht notwendig. Darüber hinaus ist ohne technische Verstärkung eine bessere Vergleichbarkeit der Vorträge gewährleistet.

„Duo“, definiert Gerhard Dietels „Wörterbuch Musik“ (Deutscher Taschenbuch Verlag, 2000), als „Musiziergemeinschaft von zwei Instrumentalisten …“ (oder im Falle der Duowertung Klavier und Gesang von einem:einer Instrumentalist:in und einem:einer Sänger:in). Dies sollte bei der Literaturauswahl und im Spiel deutlich werden!

Die Jury wird nicht in erster Linie die jeweilige Qualität der beiden Instrumentalist:innen bewerten, sondern großes Gewicht auf die gemeinschaftliche Interpretation und den lebendigen Dialog beider Partner:innen legen. Beste Voraussetzungen für eine künstlerische Leistung dieser Art bieten Werke, die beiden Partner:innen vergleichbar anspruchsvolle Aufgaben stellen und beiden „Stimmen“ im musikalischen Dialog gleiches Gewicht zumessen.

Beispiele für eine gelungene Auswahl sind in diesem Sinn die Sonaten von Beethoven, Schumann, Brahms oder von Komponisten der Klassischen Moderne wie Bartók, Hindemith, Prokofjew oder Schostakowitsch.

Ungeeignet für die Duo-Wertung sind dagegen Stücke, die als virtuose „Show pieces“ für das Melodieinstrument angelegt sind – etwa Werke von Fritz Kreisler, David Popper, Benjamin Godard oder ähnliche, die eine gute Wahl für die jeweiligen Solo-Kategorien sind, aber die Voraussetzungen eines Duos nicht erfüllen: Hier ist das Klavier im wesentlichen nur Akkordlieferant bzw. unterstützender
Begleitpartner. 

In dieser Kategorie sind nur Originalwerke zugelassen. Ausgeschlossen sind daher Konzerte oder Konzertsätze für das Melodieinstrument, bei denen das Klavier den Orchesterpart ersetzt.

Falls in der Duo-Kategorie eine Komposition für Melodieinstrument mit basso continuo, wie z. B. Werke von Bach, Händel oder anderen Komponist:innen von Barockmusik, vorgetragen werden soll, ist es daher entscheidend, mit wie viel Lebendigkeit und Fantasie der:die Continuo-Spieler:in seine „Stimme“ gestaltet – im Idealfall durch geschmackvolle Verzierungen oder improvisierte Elemente. Deshalb muss darauf geachtet werden, welche Ausgabe benutzt wird: Diese soll im Sinne der oben aufgelisteten Möglichkeiten sinnvoll ausgewählt werden, um den Spieler:innen so viel „freie Hand“ wie möglich zu gestatten.

Jugend musiziert hat als Orientierungshilfe eine beispielhafte Vorschlagsliste von Duo-Literatur erarbeitet, die auf unserer Webseite unter Ausschreibung > Literaturlisten zu finden ist. Die dort aufgeführten Werke haben sich als bestens geeignet erwiesen. Man muss keine Komposition aus dieser Liste spielen: Sie soll lediglich die Richtung zeigen, in die sich eine zum Erfolg führende Literaturauswahl bewegen soll.

In dieser Kategorie geht es um Originalwerke (Ausnahme: Bei Werken für Klavier zu mehr als vier Händen sind Bearbeitungen zugelassen). Es sind aber auch Bearbeitungen zugelassen, die als Originalwerke zu verstehen sind: So haben viele Komponist:innen Werke für Orchester zunächst für Klavier vierhändig geschrieben (z. B. Ravel „Ma mère l’oye“) oder danach für diese Besetzung bearbeitet
(z. B. Strawinsky „Le Sacre du Printemps“). Diese Fassungen sind von den Komponist:innen beglaubigte Originalwerke. Ferner gibt es Kompositionen für andere Besetzungen, wie Streichquartett oder Klavierquartett, die ebenfalls von den Komponist:innen in einer Fassung für zwei Klaviere vorliegen, wie Brahms op. 34 oder Beethovens „Große Fuge“.

Nicht zugelassen sind hier jedoch Konzerte für Klavier (oder zwei Klaviere) und Orchester, die mit einem zweiten (bzw. dritten) Klavier statt Orchesterbegleitung vorgetragen werden. Es gibt hingegen Werke für zwei Klaviere, die den Titel „Konzert“ tragen, aber ohne Orchester zu spielen sind – so von Strawinsky oder Schostakowitsch: Sie sind zugelassen, genauso wie Konzerte für zwei Klaviere, die in der Aufführungspraxis oft ohne Orchesterbegleitung dargeboten werden (z. B. Bachs Konzerte in c-Moll und C-Dur gelten).

Bei der Solowertung Gesang soll die Singstimme eine möglichst große Bandbreite von Vokalgattungen für die in der klassischen Technik ausgebildete menschliche Stimme präsentieren, weshalb sich in einigen dieser Gattungen die Klavierbegleitung auch eher dem Gesang unterordnen muss. 

Im Gegensatz dazu haben in der Gattung „Kunstlied“ die Komponist:innen mit der Singstimme und dem Klavier ihr musikalisches Anliegen zwei gleichrangigen Partner:innen anvertraut, ohne dass einer der beiden im Vordergrund stehen oder eine Führungsrolle beanspruchen darf. Beide müssen, jede:r auf seine Weise, einen wesentlichen Anteil an der künstlerischen Aussage wahrnehmen.

Meist wurden die Komponist:innen durch Form oder Inhalt eines Gedichtes oder einer anderen lyrischen Gattung, z. B. durch die Ballade, inspiriert. Die Gesangsund die Klavierstimme deuten den Textgehalt und das Textgeschehen in besonderer Weise aus, spielen mit dem Klang der Sprache und bilden musikalisch den Reichtum an Assoziationen und Gefühlen ab, die die Textvorlage auslöst.

In der Literatur-Empfehlungsliste zu Duo: Kunstlied findet sich eine große Auswahl geeigneter Kompositionen angefangen mit den Werken der Wiener Klassik, über die Zeit der Romantik, des Impressionismus, der Klassischen Moderne, der zweiten Wiener Schule bis hin zu zeitgenössischen Werken. Hier zeigt sich, dass Kompositionen, die wir als „Kunstlied“ bezeichnen, durchaus unterschiedlich benannt werden (z. B. als Lied, Song, Canzone, Mélodie, Romance, Chanson).

Was mit Kunstlied gemeint ist, erschließt sich am besten durch einen Vergleich mit dem Volkslied (im englischen Sprachraum auch Spiritual oder Traditional), denn das Kunstlied hat sich im Laufe der Musikgeschichte aus dem Volkslied entwickelt. 

Das Volkslied hat eine einfache Melodie mit einem geringen Tonumfang. Es kann überall und aus unterschiedlichsten Anlässen gesungen werden, weil dazu keine Instrumentalbegleitung benötigt wird. Wenn letztere zur Verfügung steht (z. B. Gitarre oder Klavier), dann besteht sie in der Regel aus einfachen Akkorden. 

Der erste Schritt zum Kunstlied bestand darin, die mündlich überlieferten Lieder aufzuschreiben (eingeschlossen dabei auch selbsterfundene neue Melodien zu neuen Texten), jeweils versehen mit einer einfachen Begleitung. Dann fanden Komponist:innen mehr und mehr Interesse daran, insbesondere die Begleitung so auszugestalten, dass sie die Handlung und die Gefühlswelt des Liedtextes widerspiegelte. Dieses künstlerische Interesse, also die zunehmend kunstvollere Ausgestaltung, prägte den Begriff Kunstlied, von dem in diesem Artikel die Rede ist. So wurde in der Folge aus einem Strophenlied mit immer gleicher Instrumentalbegleitung ein variiertes Strophenlied. Das bedeutet, dass die Begleitung nun textbezogen (und in gewissen Teilen sogar auch die Melodie) von Strophe zu Strophe wechseln konnte.

Der letzte Schritt in der Entwicklung ist das sogenannte durchkomponierte Lied. Es folgt dem Textgeschehen und der Gefühlslage so genau und vielgestaltig wie möglich. Und dies gilt gleichermaßen für die Singstimme als auch für die Instrumentalbegleitung. Beide stellen hohe Anforderungen an die Ausführenden, die nun auch gleichberechtigte Partner*innen sind. Alle diese Merkmale können übrigens auch für kunstvolle Volksliedbearbeitungen gelten, weshalb man auch diese Kompositionen zu den Kunstliedern zählt. 

An Sänger:innen stellt das Kunstlied hohe Anforderungen. Es ist nicht mehr einfach zu singen, denn es hat einen erweiterten Tonumfang, eine kompliziertere Melodie, die häufig sogar zu einer Art Sprechgesang wird, und es kann auch rhythmisch hohe Ansprüche stellen. Neben der größeren Bedeutung des fantasievollen Einsatzes unterschiedlicher Stimmfarben ist vor allem die genaue Kenntnis des Klavierparts Voraussetzung für eine gelingende Interpretation. 

Die Gattung Kunstlied wurde in Deutschland und darüber hinaus von Komponist:innen wie Franz Schubert, Robert und Clara Schumann, Johannes Brahms oder Hugo Wolf so wesentlich geprägt, dass auch außerhalb des deutschen Sprachraums oft von „Lied“ gesprochen wird. Spätestens ab der Epoche der Romantik hat die Gattung Kunstlied somit in ganz Europa, Amerika und darüber hinaus Zuwachs bekommen.

Jugend musiziert bietet in der Ausschreibung für Sänger:innen beide Gattungen an, das Volkslied wie auch das Kunstlied, und fordert sie sogar teilweise als Pflichtstück ein, weil sich die Beschäftigung mit diesen so unterschiedlichen Aufgaben unbedingt lohnt, und weil Sänger:innen der Jury und dem Publikum damit die eigene Vielseitigkeit unter Beweis stellen können.

Häufig gestellte Fragen zum Wettbewerbsprogramm

Die Einhaltung der Wettbewerbsregeln gemäß der Ausschreibung von Jugend musiziert liegt in deiner Verantwortung. Dies wird in der Teilnahmeanmeldung von den Teilnehmenden selbst bzw. von einer erziehungsberechtigten Person bestätigt. ("Die Teilnahmebedingungen und die Entscheidungen der Jury werden anerkannt.") Die Regelkonformität unterliegt auf jeder Wettbewerbsebene einer eigenen Prüfung. Die Tatsache, dass zum Beispiel die Einbeziehung eines bestimmten Werks im Regionalwettbewerb nicht beanstandet wurde, bedeutet nicht zwangsläufig, dass dieses auch auf der nächsthöheren Wettbewerbsebene zugelassen wird. Es besteht die Möglichkeit, vor Anmeldung sein Programm beim Projektbüro des Bundeswettbewerbs Jugend musiziert überprüfen zu lassen.

Wenn die Forderung nach mehreren Epochen erfüllt wird und die Vorspielzeit nicht überschritten wird: Ja.

In vielen Fällen kann die Zuordnung eines Werkes zu einer der sechs Stilepochen nicht allein nach Entstehungsjahr oder allgemeiner Zugehörigkeit der Komponistin oder des Komponisten zu einer Zeitepoche beantwortet werden. Vielmehr ist oft eine Sachentscheidung nach der beim speziellen Werk angewandten Kompositionstechnik erforderlich. So können z. B. viele Werke der Söhne Johann Sebastian Bachs in ihrer auf dem Basso continuo aufbauenden Kompositionsweise noch der Epoche „b“ („Barock“) zugeordnet werden, andere Werke derselben Komponisten weisen aber viel mehr Eigenarten der „klassischen“ Epoche „c“ auf und müssen als solche angesehen werden.

Gemeint sind Kompositionen ab 1910, die in mindestens einer musikalischen Eigenschaft (beispielsweise tonal, thematisch, motivisch, metrisch, formal, spiel- oder gesangstechnisch oder in der Notation) von der Tradition deutlich abweichen.

Nein. Auswendigspiel wird nicht gefordert und auch nicht gesondert bewertet, Ausnahmen regeln die jeweiligen Kategorie-Anforderungen. Natürlich kann Auswendigspiel die Freiheit des künstlerischen Vortrages unterstützen. Bitte besprich diese Frage mit deiner Musiklehrkraft. Wer sich ohne Noten unsicher fühlt, sollte keinesfalls darauf verzichten.

Genauso schwer oder leicht, dass sie gut zu bewältigen sind. In der Regel gilt: lieber etwas leichter und hervorragend als schwer und mühsam.

Ja, allerdings muss der Veranstalter der nächsten Wettbewerbsebene (also der jeweilige Landesausschuss für den Landeswettbewerb oder das Projektbüro des Bundeswettbewerbs) rechtzeitig schriftlich und vollständig darüber informiert werden. Die Fristen stehen im Ausschreibungstext unter Punkt VI.6.

Um Lehrkräfte und interessierte Jugendliche bei der Suche nach geeigneter Spielliteratur zu unterstützen, stellt Jugend musiziert Literatur-Empfehlungslisten zur Verfügung (nähere Infos hier). Die Werke in diesen Listen wurden in Zusammenarbeit mit der Bundesakademie für musikalische Jugendbildung Trossingen, dem Verband deutscher Musikschulen (VdM) und weiteren Fachverbänden erstellt und sind nach Musikepochen ausgewiesen.

Aufgrund des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) ist die Verwendung von Kopien geschützter Werke/geschützter Ausgaben verboten. Ausgenommen sind Kopien, über deren Verwendung es Vereinbarungen mit der VG Musikedition gibt.

Auf diese Frage gibt es keine allgemeingültige Antwort, aber für die Achtung des Urheberrechts bist immer du selbst bzw. deine Eltern verantwortlich. Jugend musiziert darf für die Benutzung von Noten im Wettbewerb keine „Erlaubnis erteilen“. Grundsätzlich sollte man bei Noten von Internetplattformen skeptisch sein. Vor allem, wenn:

  • Noten dort kostenfrei oder auffallend günstig erhältlich sind,
  • die Urheber:innen noch nicht seit 70 Jahren verstorben sind,
  • die 25-jährige Schutzfrist von wissenschaftlichen Ausgaben noch nicht abgelaufen ist,
  • oder unklar ist, von wem die Noten herausgegeben und hochgeladen wurden.

Wichtig ist dabei auch, dass als Urheber:innen nicht nur die Komponist:innen selbst gelten, sondern z. B. auch Bearbeiter:innen und Textdichter:innen. Unter dem folgenden Link findest du außerdem ein Tutorial des Musikinformationszentrums: https://miz.org/de/tutorials/noten-vervielfaeltigen-bearbeiten-veroeffentlichen-und-verbreiten

Für Kirchenorgeln und max. zwei Flügel / Klaviere sorgt die jeweilige Wettbewerbsleitung. Alle anderen Instrumente (also z. B. Harfe, Cembalo, Kontrabass, Schlagzeug oder Verstärker, ebenso elektronisches Equipment) müssen mitgebracht werden.

Alle Fragen zum Equipment müssen unbedingt vorab mit der Wettbewerbsorganisation abgestimmt werden. Es empfiehlt sich deshalb eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Veranstalter des Wettbewerbes. An zahlreichen Orten ist beispielsweise ein Cembalo vorhanden und darf auch benutzt werden. Hier ist unbedingt die Stimmung vorher abzuklären! Auch Perkussionsinstrumente können manchmal gestellt werden.

Grundsätzlich ist Originalliteratur erwünscht. Wenn bei einzelnen Instrumenten oder Besetzungen die geforderte Epochenvielfalt mangels Kompositionen nicht erreicht werden kann, dürfen auch geeignete Bearbeitungen in das Programm aufgenommen werden. Ausnahmen regeln die jeweiligen Kategorie-Anforderungen.

Häufig gestellte Fragen zur Instrumentalbegleitung

Ja. Denn in Kategorien mit Instrumentalbegleitung können alle Solist:innen bzw. Gesangsensembles ihre Begleitpartner:innen auf jeder Wettbewerbsebene frei wählen. Allerdings ist von Jugend musiziert erwünscht, dass die musikalische Partnerschaft – möglichst mit jugendlichen Begleitpartnerinnen oder Begleitpartnern – für alle Wettbewerbsebenen angelegt ist. Fristen für den Wechsel der Begleitung: siehe Teilnahmebedingungen VI.6.

Ja. Instrumentalpartner:innen können grundsätzlich auf allen Wettbewerbsebenen teilnehmen und einsteigen. Natürlich müssen die Spielpartner:innen weitergeleitete Teilnehmende sein.

Ja. Instrumentalpartner:innen können grundsätzlich auf allen Wettbewerbsebenen teilnehmen und einsteigen. Natürlich müssen die Spielpartner:innen weitergeleitete Teilnehmende sein.

Leider nein. Deshalb können wir dir auf deiner Urkunde auch keine „Berechtigung zur Teilnahme am Landeswettbewerb“ bzw. keine „Nominierung zur Teilnahme am Bundeswettbewerb“ zuerkennen. Wenn aber dein:e Solist:in eine Berechtigung zur Teilnahme an der nächsthöheren Wettbewerbsebene erhalten hat, kann er:sie dich als Instrumentalbegleiter:in mitnehmen.

Nein. Lediglich die in der Ausschreibung genannten Instrumente dürfen gespielt werden.

Häufig gestellte Fragen zum Wettbewerb

Die Jurys werden von den veranstaltenden Ausschüssen und Gremien (Regionalausschuss, Landesausschuss und Projektbüro mit Projektbeirat auf Bundesebene) zusammengestellt, zum Teil auf der Basis von Vorschlägen aus den Fachverbänden.

Jugend musiziert ermöglicht jungen Musiker:innen, ihre Interpretation mit anderen zu vergleichen, den eigenen künstlerischen Standpunkt zu präsentieren und eigenverantwortlich zu bewähren. In diesem Sinn bereiten sich die Teilnehmende gemeinsam mit ihrer Lehrkraft auf den Wettbewerb vor. Ein „Coaching“ durch die Lehrkraft während der Wertung steht diesen Zielen jedoch entgegen und ist daher unerwünscht.

Die Instrumentalbegleitung durch die eigene Lehrkraft ist dagegen zugelassen.

Die Teilnahme an Jugend musiziert kann als Besondere Lernleistung im Abitur gewertet werden. Die Handhabung in den jeweiligen Bundesländern ist unterschiedlich. Wir empfehlen, sich an die Schulen, Landesausschüsse und gegebenenfalls an die Kultusministerien der jeweiligen Länder zu wenden.

Den gastgebenden Regionalwettbewerb darfst Du Dir selbst nicht aussuchen, aber Du hast die Möglichkeit so vorzugehen:

  1. Du meldest Dich in der Region Deines Wohnorts an (nicht an einem anderen Ort, von dem Du evtl. weißt, dass der Wettbewerb dort an einem für Dich geeigneten Tag stattfindet).
  2.  Danach setzt Du Dich zeitnah mit Deinem Regionalwettbewerb in Verbindung (Kontaktdaten hier), um Dein Terminproblem zu erläutern. Welche Art von Verhinderung hier akzeptiert wird, das kannst Du in der Ausschreibung unter VI.4. (Verhinderung) nachlesen.
  3. Dein Regionalwettbewerb wird das prüfen und sich mit Kolleginnen und Kollegen anderer Regionen beraten, ob Du dort auftreten kannst.
  4. Wenn eine passende Region gefunden ist, wirst Du informiert, wann und wo Dein Vorspiel stattfindet. Achtung: Die gastgebende Region kann auch in einem anderen Bundesland liegen!
  5. Wo / Wie Dein Ergebnis veröffentlicht wird, wo / wie Du Deine Urkunde erhältst und wie im Falle einer Zuerkennung von Sach- oder Geldpreisen verfahren wird, hängt von der Absprache der beteiligten Regionalausschüsse ab, über die Du ebenfalls informiert wirst.

Bei entsprechender Qualifikation nimmst Du grundsätzlich an demjenigen Landeswettbewerb des Bundeslandes teil, in dem Dein Wohnort liegt. Das gilt auch, wenn Du in der Region eines anderen Bundeslandes zu Gast warst.

Falls Du nicht an dem Landeswettbewerb Deines Hauptwohnsitzes teilnehmen kannst, entspricht die Vorgehensweise sinngemäß den obigen Schritten (Kontaktdaten hier).