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Teilnehmen

Wer kann teilnehmen?

Voraussetzungen für die Teilnahme

Die Teilnahme wird durch die Ausschreibung geregelt

Du möchtest gerne an Jugend musiziert 2024 teilnehmen?

Toll – wir freuen uns auf dich!

Bei Jugend musiziert mitmachen darfst du, wenn du

  • nach dem 1. Januar 2003 geboren wurdest (als Sänger*in oder Organist*in nach dem 1. Januar 1997)
  • zum Stichtag 15. November 2023 in Deutschland wohnst oder in Deutschland zur Schule gehst
  • dich nicht in einer musikalischen Berufsausbildung befindest (Vollstudium oder Musikausbildung im Rahmen eines Lehramtsstudiums)
  • keinen Musikberuf ausübst oder eine künstlerische / musikpädagogische Berufsausbildung abgeschlossen hast

Die detaillierten Infos findest du in der aktuellen Ausschreibung.
Für deutsche Jugendliche im Ausland und ausländische Jugendliche, die zum Stichtag nicht in Deutschland wohnen, gelten die nachfolgenden Regelungen.

Ausschreibung Jugend musiziert

Deutsche Jugendliche im Ausland – wo kann ich teilnehmen?

kann teilnehmen

  • am Regionalwettbewerb der eigenen Auslandsschule,
  • einer anderen europäischen Auslandsschule, wenn die eigene Schule die entsprechende Kategorie nicht anbietet oder gar keinen Regionalwettbewerb durchführt, oder
  • als Gast eines innerdeutschen Regionalwettbewerbs

kann teilnehmen

  • am Regionalwettbewerb einer europäischen Auslandsschule,
  • wenn eine Teilnahme an einer europäischen Auslandsschule nicht möglich ist, auch als Gast eines innerdeutschen Regionalwettbewerbs

kann teilnehmen

  • am Regionalwettbewerb einer europäischen Auslandsschule,
  • wenn eine Teilnahme an einer europäischen Auslandsschule nicht möglich ist, ausnahmsweise auch als Gast eines innerdeutschen Regionalwettbewerbs

Ausländische Jugendliche, die zum Stichtag (15. November) nicht in Deutschland wohnen Wo kann ich teilnehmen?

kann teilnehmen

  • am Regionalwettbewerb, der der Schule am nächsten gelegen ist

kann teilnehmen

  • am Regionalwettbewerb der eigenen Auslandsschule
  • einer anderen europäischen Auslandsschule, wenn die eigene Schule die entsprechende Kategorie nicht anbietet oder gar keinen Regionalwettbewerb durchführt

Kann teilnehmen

als Gast

  • an einem innerdeutschen Regionalwettbewerb oder
  • an einem Regionalwettbewerb an einer Deutschen Auslandsschule.

Hierzu muss im Vorfeld der Anmeldung ein Antrag an einen Regional- oder Landesausschuss der Wahl gestellt werden. Der Regional- bzw. Landesausschuss klärt (in Absprache mit den benachbarten bzw. zugehörigen Regionalausschüssen), ob und bei welchem Regionalwettbewerb eine Teilnahme erfolgen kann. Analog zu einer Gastwertung innerhalb Deutschlands besteht kein Anspruch auf eine Zulassung (siehe S. 18 der Ausschreibung). Sollte nach erfolgreichem Regionalwettbewerb eine Weiterleitung zum Landeswettbewerb erfolgen, wird zu dem dem Regionalwettbewerb zugehörigen Landeswettbewerb weitergeleitet.

kann leider nicht teilnehmen